Kompetenzen - Schulrecht

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    Schulrecht,

    Eltern wünschen sich für ihr Kind aus den unterschiedlichsten Gründen eine ganz bestimmte Grundschule oder weiterführende Schule. Mitunter sind allerdings die Aufnahmekapazitäten der „Wunschschule(n)“ erschöpft. Für diesen Fall gibt es im Gesetz- und Verordnungsrecht Berlins häufig geänderte und durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ausgelegte Regelungen, nach denen unter den Bewerbungen auszuwählen ist. Besonders wenn Antrags- und Gesprächsmöglichkeiten, die Eltern zur Verfügung stehen, ausgeschöpft sind, kann es ratsam sein, sich mit anwaltlicher Hilfe, etwa auch zur Akteneinsicht, an die Behörden zu wenden und dann ggf. die Gerichte entscheiden zu lassen. Wir beraten Sie gerne über die Erfolgsaussichten solcher Schritte aufgrund der aktuellen Rechtslage, erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die rechtlich erheblichen Gründe, die für die Aufnahme an der gewünschten Schule sprechen, und vertreten Sie kompetent vor Behörden und Gerichten.

    Ihr Ansprechpartner: Dr. Ruth Hadamek

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