Arbeitsrecht,
insbesondere
Individualarbeitsrecht:
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen,
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (u.a. Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen),
- Arbeitszeugnisse,
- Tarifvertragliche Regelungen,
- Betriebliche Altersversorgung
Kollektives Arbeitsrecht:
- Betriebsänderungen und Umstrukturierungen,
- Betriebsübergang,
- Tarifrecht,
- Betriebsverfassungsrecht,
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
Ihre Ansprechpartner: Dr. Tiemer, Rechtsanwalt Weisberg
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